Sekundarstufe I
Zusammensetzung der Schüler
In die Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule können aufgenommen werden:
Schülerinnen und Schüler aus
- Regelgrundschulen
- dem Gemeinsamen Unterricht (GU)
- weiterführenden Schulen
- anderen Förderschulen
Voraussetzungen
1. die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort gemäß der entsprechenden Verordnung (AO-SF von 2005, zuletzt geändert durch Verordnung von 2016). Die Umsetzung dieser Verordnung wird von der Schulaufsichtsbehörde (in der Regel das Schulamt der abgebenden Schule) veranlasst. Wurde der Unterstützungsbedarf bereits festgestellt, wird über das Schulamt ein Wechsel des Förderortes beantragt.
2. die Schullaufbahnprognose Fachoberschulreife.
Der Besuch der Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule (Realschul- oder Gymnasialempfehlung) sollte von den LehrerInnen der abgebenden Schule empfohlen werden. In der Regel erfolgt vor der Aufnahme eine Leistungsdiagnostik durch die Schulpsychologin der LVR-Anna-Freud-Schule.
Verfahren
Für die Schüleraufnahme in die Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule ist das Aufnahmeteam Sek I zuständig, das aus Frau Heller, Frau Hennen und Herrn Ludwig als Leiter der Schüleraufnahme besteht (Raum B 008, Tel: 0221/554046-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Das Aufnahmeteam berät Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte und deren Lehrer*innen.
Der Antrag zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) wird durch die abgebende Schule nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten oder durch die Erziehungsberechtigten selbst gestellt.
Dieser Antrag wird von der noch besuchten Schule an das für diese Schule zuständige Schulamt weitergeleitet.
Das Schulamt beauftragt daraufhin die abgebende Schule, gemeinsam mit einem/einer Sonderpädagogen ein Gutachten zu erstellen. Auf der Basis dieses Gutachtens und eventuell weiterer Unterlagen entscheidet das Schulamt, welche Schule für die Schülerin oder den Schüler angemessen ist.
Termine des Aufnahmeverfahrens
Interessenten sollten sich möglichst frühzeitig mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen. (Tel.: 0221/554046-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Im Laufe der ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie bitten, den AFS-INFORMATIONSBOGENdownzuloaden, auszudrucken und ausgefüllt mit den darin angeorderten Unterlagen (in Kopie) bis spätestens zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (in Klasse 4) an die Postadresse der Schule zu senden:
LVR-Förderschule
Anna-Freud-Schule
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Sekundarstufe I und II)
Aufnahmeteam Sek I
Alter Militärring 96
50933 Köln
Hinweis: Der AFS-Informationsbogen soll die erste Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Aufnahmeteam erleichtern. Er dient nicht der Anmeldung!
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.
Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr am Tag der offenen Tür im November.
Bei dieser Gelegenheit kann ein individueller Gesprächstermin vereinbart werden.
Sekundarstufe II
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN DIE GYMNASIALE OBERSTUFE
Es können folgende drei Schülergruppen in die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule aufgenommen werden:
- Abgänger der Klassen 10 der LVR-Anna-Freud-Schule,
- Schulabgänger mit einer körperlich-motorischen Beeinträchtigung und /oder psychosomatischen Erkrankung,
- Schulabgänger ohne Beeinträchtigung.
Die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe setzt die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Diese wird am Gymnasium durch die Versetzung in die 10. Klasse erworben und an Haupt-, Real- und Gesamtschulen durch bestimmte Noten auf dem 2.Halbjahreszeugnis der 10. Klasse, die dann zu dem Vermerk der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe auf dem Zeugnis führen.
Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bereits festgestellt wurde und weiterhin besteht, stellen einen Aufnahmeantrag an die LVR-Anna-Freud-Schule und einen formlosen Antrag auf Entscheidung über den Förderort. Die Stammschulen belegen das Fortbestehen des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
Für die oben genannten Schülergruppen 1) und 2), für die noch kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (AO-SF) festgestellt wurde, ist bei der Stammschule ein formloser Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und Entscheidung über den schulischen Förderort gemäß der entsprechenden Verordnung (AO-SF) zu stellen. Die Schulaufsichtsbehörde veranlasst die Umsetzung dieser Verordnung. Dazu gehört, dass ein schulärztliches und ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt werden.
VERFAHREN ZUR AUFNAHME
IN DIE GYMNASIALE OBERSTUFE DER LVR-ANNA-FREUD-SCHULE
Für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule ist das Aufnahmeteam Sekundarstufe II unter Leitung von Herrn Ludwig zuständig. Zum Aufnahmeteam SekII zählen zudem Frau Keppler und Herr Wilhelm, erreichbar unter der Telefonnummer 0221 / 554046 0 oder per Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Schülerinnen und Schüler von außerhalb bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte oder die Stammschule stellen einen Erstkontakt zum Aufnahmeteam Sekundarstufe II her. Es wird gegebenenfalls ein Termin für ein Gespräch in der LVR-Anna-Freud-Schule und eventuell eine Hospitation im Unterricht vereinbart. Wird die Aufnahme gewünscht, stellen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder die/der volljährige Schülerin/ Schüler selber einen Antrag auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule und gegebenenfalls einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Dieser Antrag wird an den Dezernenten der Stammschule weitergeleitet, der das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs einleitet.
Besteht bereits sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, wird das Verfahren abgekürzt und nur noch eine Entscheidung über den Förderort gefällt.
Zur Vorbereitung des Erstgesprächs mit dem Aufnahmeteam der LVR-Anna-Freud-Schule ist es notwendig, verschiedene Unterlagen wie etwa Arztberichte, etc. in Kopie zusammenzustellen. Eine konkrete Übersicht darüber erhalten Sie bei Kontaktaufnahme.
Es sind für die Aufnahme folgende Unterlagen an Herrn Ludwig, Frau Keppler bzw. Herrn Wilhelm weiterzuleiten:
- ein formloses Anschreiben
- das mehrseitige Schülerstammblatt (gelb; erhältlich im Sekretariat)
- eine Kopie des letzten Halbjahres-Zeugnisses Klasse 10
- ein schulärztliches Gutachten aus dem Kalenderjahr der Antragstellung (betrifft nur Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf); Schülerinnen und Schüler der AFS lassen sich zu diesem Zweck einen Termin bei den zuständigen Schulärzt*innen geben; Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von anderen Schulen können das schulärztliche Gutachten erst vorlegen, wenn der zuständige Dezernent ein solches Gutachten in Auftrag gegeben hat
- die Zuweisungsbögen für die Teilnahme an den Vertiefungskursen in Deutsch, Englisch und Mathematik
- ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
TERMINE DES AUFNAHMEVERFAHRENS
Etwa Mitte November findet als Vorbereitung auf die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des nächsten Schuljahres für interessierte Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigte eine Informationsveranstaltung über die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule statt.
Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr auch am Tag der Offenen Tür im November.
Die Bewerber um einen Schulplatz geben ihr Antragsformular auf Aufnahme mit allen dazu gehörenden Unterlagen (s. oben) bis etwa Ende Februar bei Herrn Ludwig, Frau Keppler oder Herrn Wilhelm ab.
Im Frühjahr findet eine Veranstaltung zur Vorstellung der Fächer der gymnasialen Oberstufe statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen die Fächer, die sie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe belegen möchten. Die konkreten Termine erhalten alle Interessent*innen.
Es besteht – nach Absprache – die Möglichkeit zur Hospitation im Unterricht der Sekundarstufe II.
In den letzten Wochen vor Ende des Schuljahres finden Eingangsgespräche mit den zukünftigen Schülerinnen und Schülern der EPH statt.