Die Sommerferien neigen sich dem Ende: Das AFS-Schulleitungsteam informiert über die aktuellen Regelungen zum Schulstart. Zudem bitten wir um Ihre Unterstützung, indem Sie an einer Umfrage zur weiteren Planung der Präsenztage teilnehmen.
Elternbrief der AFS-Schulleitung, Köln, 05.08.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
wir informieren Sie über die aktuellen Regelungen zum Schulbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie. Mit diesem Elternbrief möchten wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammenfassen und bitten um Rückmeldung (zur Elternabfrage) bis Dienstag, den 11.08.2020, damit wir sowohl unseren Präsenzunterricht als auch die begleitenden Homeschooling-Angebote für Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen werden, bestmöglich planen können.
Im Folgenden finden Sie Hinweise zu folgenden Themen:
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Infektionsschutz, Hygiene und Testungen: Mund-Nasenschutz, Hygiene, Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen
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Vorerkrankungen: Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern, Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
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Mensa: Registrierung und Infoblatt
Zum Schülerspezialverkehr: Sollten Sie bis Donnerstagnachmittag keine Meldung vom Unternehmen haben, melden Sie sich bitte im Schulsekretariat. Hier können dann das Unternehmen und die Liniennummer bekannt gegeben werden.
Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing und Sebastian Muders
Infektionsschutz, Hygiene und Testungen
I. Mund-Nasen-Schutz
An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.
Um insbesondere bei heißen Temperaturen die Konzentrationsfähigkeit der Schüler*innen aufrecht zu erhalten, ist es ggf. sinnvoll Masken zum Wechseln zu haben, viel zu trinken und bei medizinischer Indikation von der oben beschrieben Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen. Wir werden die Tische in den Klassen so aufstellen, dass auch immer wieder kurze Unterrichtsphasen ohne Masken möglich sind.
Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet.
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
II. Hygiene
An der AFS gelten dieselben Regeln zum Händewaschen, Husten, Abstand halten außerhalb der Unterrichtsräume und Lüften wie vor den Ferien. Zu Verkehrswegen und Pausenzeiten wird es noch Absprachen mit der Ernst-Simons-Realschule geben und wir werden Sie schnellstmöglich darüber informieren.
III. Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Schicken Sie Schüler*innen mit oben genannten Krankheitssymptomen keinesfalls zur Schule und informieren Sie und unverzüglich, wenn es bei Schüler*innen einen Verdachts- oder einen bestätigten Corona-Fall gibt.
Die Nutzung der Corona-Warn-App in der Schule wird empfohlen.
Weiterführende Links:
Zum ausführlichen Faktenblatt des Ministeriums (PDF, 524 KB)
Schulministerium NRW: Corona-Themenseite (Notbetreuung, Abitur, Lernen, Tipps, ...)
Elternbriefe und Corona-Infos der AFS, siehe News-Übersicht
Text: E. Goldschmidtböing, S. Muders
Red.: COM
Bildcredits: KAP